Modul IX: Praxis

46. Besteuerung in Ungarn

Die SZTFH-Lizenz entscheidet: wann keine Steuer anfällt, wie hoch sie ist und warum du auch mit Verlust Steuern zahlen kannst.
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Dieses Kapitel ist eine informative Zusammenfassung der geltenden ungarischen Regeln, keine Steuerberatung, und es setzt voraus, dass du in Ungarn steuerlich ansässig bist: Bist du in einem anderen Land steuerlich ansässig, gelten für dich dessen Regeln, die dieses Kapitel nicht behandelt. Die hier zitierten Rechtsvorschriften haben wir im August 2026 geprüft, das Steuerrecht ändert sich jedoch häufig, und die individuellen Situationen sind unterschiedlich. Prüfe vor einer konkreten Entscheidung das geltende Recht, und frage im Zweifel einen Steuerexperten oder hole eine Auskunft der NAV ein.

Die entscheidende Frage: hat der Anbieter eine ungarische Lizenz?

Aus Sicht der Besteuerung zählt weder, wie viel du gewonnen hast, noch, wo der Anbieter eingetragen ist. Eine einzige Frage entscheidet: Hat der Veranstalter eine ungarische behördliche Lizenz, also eine Lizenz der SZTFH (der ungarischen Aufsichtsbehörde für regulierte Tätigkeiten, zugleich Glücksspielaufsicht)? Ein ungarischer Anbieter ohne Lizenz veranstaltet genauso unerlaubt wie ein ausländischer, und seit dem 1. Januar 2023 gilt auch die Umkehrung: Der Markt für Online-Wetten wurde geöffnet, seither kann auch eine im EWR eingetragene Gesellschaft eine ungarische Lizenz beantragen.

Die Praxis ist heute dennoch einfach, nur nicht aus dem Grund, den viele vermuten. Die Lizenz ist teuer (eine einmalige Veranstaltungsgebühr in der Größenordnung mehrerer Hundert Millionen Forint, dazu Aufsichtsgebühr und strenge Eignungsvoraussetzungen), deshalb gibt es auch im Sommer 2026 nur einige wenige lizenzierte Online-Anbieter auf dem ungarischen Markt, und kein ausländisch eingetragener Buchmacher ist darunter. Das ist allerdings ein momentaner Zustand, keine Regel: Die aktuelle Liste steht im amtlichen Register der SZTFH, unter den Reitern Fernglücksspiele und Wetten.

Was du prüfen musst: Eine maltesische, curacaoische oder sonstige ausländische Lizenz ersetzt in Ungarn die SZTFH-Lizenz nicht. Die auf der Seite des Anbieters angegebene Lizenznummer ist also keine Antwort auf die Frage, das behördliche Register dagegen schon.

Steht ein Anbieter nicht im Register der SZTFH, dann veranstaltet er nach ungarischem Recht ohne Lizenz, egal wie viele ausländische Lizenzen er hat. Ab hier sind die steuerrechtlichen Folgen auch für dich andere.

Lizenzierter Anbieter: der Gewinn wird gar nicht erst Einkommen

Nach Szja tv. 76. § (4) (das ungarische Einkommensteuergesetz) gilt der Gewinn aus rechtmäßig veranstalteter Buchmacherwette, Pferdewette und Fernglücksspiel (das ist die Online-Wette) nicht als Einkommen. Technisch ist das keine Steuerbefreiung, sondern noch stärker: Das Geld tritt gar nicht erst in den Einkommensbegriff ein, deshalb fällt darauf weder Einkommensteuer noch Sozialbeitragsteuer an, und du musst es auch in deiner Steuererklärung nicht ausweisen. Deshalb bekommst du für deinen Wettgewinn bei einem lizenzierten Anbieter kein Steuerdokument.

Die Steuerlast liegt in diesem Fall beim Veranstalter: Er zahlt die Spielsteuer (bei Buchmacherwetten 20 Prozent, beim Fernglücksspiel 15 Prozent der Nettospieleinnahmen). Beachte, dass dies die Fortsetzung der Margen-Logik aus Kapitel 4 ist: Die Kosten des Veranstalters kommen über seine Preisgestaltung letztlich aus dem Geld der Spieler, nur nicht als Steuer, sondern als schlechtere Quote. „Steuerfrei“ heißt also nicht kostenlos.

Ein praktisches Detail bei größeren Beträgen: Bei einem Gewinn über zwei Millionen Forint kannst du vom Veranstalter eine Gewinnbescheinigung verlangen, die bei einer Bank- oder Behördenfrage das sauberste Dokument über die Herkunft des Geldes ist.

Für Sportwetten gilt die Befreiung lückenlos. Bei anderen Spielarten gibt es enge Ausnahmen (zum Beispiel bleibt der Gewinn aus dem ausländischen Jackpot-System eines Online-Kasinos steuerpflichtig), deshalb lohnt es sich, die Regel bei größeren Beträgen für deine eigene Spielart zu prüfen.

Anbieter ohne Lizenz: die Zahlen und die Falle

Hat der Veranstalter keine ungarische Lizenz, ist dein Gewinn nach der Praxis der NAV sonstiges Einkommen (Szja tv. 28. §), und die Abgaben musst du selbst zahlen: 15 Prozent Einkommensteuer und 13 Prozent Sozialbeitragsteuer. Da du die Sozialbeitragsteuer selbst trägst und sie nicht als Kosten abrechnen kannst, beträgt die Bemessungsgrundlage 89 Prozent des Einkommens, sodass die effektive Belastung auf den Gewinn rund 25 Prozent ausmacht. Es gibt keinen Auszahlenden, der das einbehält: Die Vorauszahlung ist vierteljährlich bis zum 12. des auf das Quartal folgenden Monats fällig, und der Gewinn gehört in die Steuererklärung bis zum 20. Mai des Folgejahres. Der Erklärungsentwurf der NAV enthält dieses Einkommen nicht, du musst ihn selbst ergänzen.

Und hier kommt der wichtigste Satz des Kapitels, denn dieser Teil überrascht viele Wettende. Die Bemessungsgrundlage ist wettweise zu berechnen: Vom Gewinn einer einzelnen gewinnenden Wette darf nur der Einsatz genau dieser Wette abgezogen werden, nicht die Einsätze der verlorenen Wetten. Du kannst deine verlorenen Scheine also nicht gegen die gewonnenen stellen, und deshalb kann eine spürbare Steuerpflicht auch dann entstehen, wenn du auf das Jahr gerechnet im Minus bist.

Sieh es dir mit Zahlen an. Du platzierst 100 Wetten zu je 10.000 HUF, insgesamt 1.000.000 HUF. Davon gewinnen 40 zur Quote 2.00, das sind 800.000 HUF Auszahlung, und 60 verlieren. Dein Jahresergebnis ist 200.000 HUF im Minus. Die Bemessungsgrundlage rechnet aber nur mit den gewinnenden Wetten: 40 mal 10.000 HUF Gewinn, also 400.000 HUF; davon 89 Prozent sind 356.000 HUF, worauf die kombinierte Abgabe von 28 Prozent 99.680 HUF ergibt. Neben 200.000 HUF Verlust zahlst du also noch knapp 100.000 HUF Steuer, dein tatsächlicher Verlust liegt damit nahe bei 300.000 HUF.

Anbieter mit SZTFH-LizenzAnbieter ohne Lizenz
RechtsgrundlageSzja tv. 76. § (4): gilt nicht als EinkommenSzja tv. 28. §: sonstiges Einkommen
Abgabe beim SpielerKeine15 % Einkommensteuer + 13 % Sozialbeitragsteuer, auf 89 % des Einkommens
Wer zahltDer Veranstalter (Spielsteuer)Du, als vierteljährliche Vorauszahlung
SteuererklärungNicht nötigNötig, bis 20. Mai des Folgejahres
VerlustverrechnungNicht einschlägigNicht möglich: die Abrechnung ist wettweise

Die strafrechtliche Verantwortung trifft den Veranstalter, die bloße Teilnahme als Spieler ist keine Straftat. Dich holt etwas anderes ein: Deinen Gewinn kannst du vor Gericht nicht durchsetzen, der ungarische Spielerschutz greift für dich nicht, seit dem 1. Juli 2023 sind ungarische Zahlungsdienstleister verpflichtet, solche Transaktionen zu blockieren (dein Geld kann also feststecken), und die Steuer musst du selbst regeln.

Dokumentation: zehn Minuten im Jahr

Zu dokumentieren lohnt sich auch dann, wenn dein Gewinn nicht als Einkommen gilt: die Liste der Ein- und Auszahlungen, der Jahressaldo und der Export der Wetthistorie sind bei einer Bankanfrage oder einem Herkunftsnachweis dein Beleg. Bei einer größeren Auszahlung kann deine Bank nachfragen, und eine gut geführte Aufzeichnung (Kapitel 45) ist dann keine Verwaltungslast, sondern die Antwort.

Die Routine: Speichere einmal im Jahr die Transaktionslisten der Anbieter, halte sie neben deinem Wettjournal, und notiere, welcher Anbieter im Register der SZTFH stand. Falls du jemals Einnahmen bei einem Anbieter ohne Lizenz hast, ist die wettweise Aufzeichnung keine Frage der Bequemlichkeit: Nur daraus lässt sich die Bemessungsgrundlage überhaupt berechnen.

Zwei Fragen beantwortet dieses Kapitel bewusst nicht, weil sie eine individuelle Abwägung erfordern: die Einordnung regelmäßigen Spiels mit großem Volumen und die unionsrechtlichen Streitfragen rund um ausländische Anbieter. Das sind echte Expertenfragen, und bei größeren Beträgen lohnt es sich, sie zu stellen.

Die Aufgabe des Kapitels war nur, dass du weißt, was du fragen musst, und dass dich die teuerste Überraschung (die wettweise Bemessungsgrundlage) nicht im Nachhinein trifft. Die Antwort für deine individuelle Situation gibt dir ein Steuerexperte.